männer.ch kritisiert Bundesgericht: «Hoch problematisch und gefährlich politisch»

Seit dem 1. Juli 2014 ist das neue Sorgerecht in Kraft: Die gemeinsame elterliche Sorge ist für für verheiratete wie unverheiratete Paare auch nach Trennung und Scheidung die Regel. Das Bundesgericht hat heute zum ersten Mal darüber befunden, unter welchen Umständen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. Dabei stellt es fest, dass nicht nur die Gründe gemäss Art. 311 ZGB (Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Abwesenheit, Gewalttätigkeit) die alleinige elterliche Sorge rechtfertigen können, sondern im Ausnahmefall auch ein schwerwiegender Dauerkonflikt oder eine anhaltende Kommunikationsunfähigkeit der Eltern.

männer.ch erachtet dieses Urteil als hoch problematisch und gefährlich politisch. Denn der Gesetzgeber hat bei der Verankerung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall ganz klar eine normative Aussage gemacht: Kinder haben auch nach Trennung und Scheidung Anspruch auf alltagsnahen Kontakt zu beiden Elternteilen – und die Eltern haben auch nach der Trennung als Liebespaar im Dienst des Kindswohls als Elternpaar ein Auskommen zu finden. Das Bundesgericht weicht mit seinem Urteil diesen Grundsatz auf, «denn der Gesetzgeber hat bei der Verankerung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall ganz klar eine normative Aussage gemacht: Kinder haben auch nach Trennung und Scheidung Anspruch auf alltagsnahen Kontakt zu beiden Elternteilen – und die Eltern haben auch nach der Trennung als Liebespaar im Dienst des Kindswohls als Elternpaar ein Auskommen zu finden. Oder auf den Punkt gebracht: Persönliche Kränkungen müssen sich dem kooperativen Imperativ unterordnen, Eskalation ist einfach keine Option. Das Bundesgericht weicht mit seinem Urteil diesen Grundsatz auf. Im Einzelfall mag das dem Kindswohl dienen. Symbolisch ist das Urteil geeignet, den politischen Willen zu unter­wandern. Denn das Bundesgericht riskiert, destruktives Verhalten zu belohnen und einen gefährlichen Fehlanreiz zu setzen, kann doch der hauptbetreuende Elternteil davon ausgehen, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten, wenn er sich nur hinreichend lange hinreichend unkooperativ verhält.»