Vaterschaftstests: männer.ch fordert Recht auf Gewissheit

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) befindet sich in der Vernehmlassung. männer.ch äussert sich in seiner Stellungnahme in klaren Worten zur Frage der Zulässigkeit von Vaterschaftstests.

«Als Grundsatz muss gelten: Ein Recht auf Kenntnis der biologischen Verwandtschaft zwischen Eltern und Kind – und damit auch ein Recht des Mannes auf Gewissheit über eine Vaterschaft – soll zu jedem Zeitpunkt existieren und grundsätzlich unabhängig des Willens des anderen Elternteils durchgesetzt werden können, sofern keine wirklich schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Die Annahme, dass Ungewissheit oder Falschannahmen bezüglich der Vaterschaft dem Familiensystem und Kindswohl gedeihlicher sind als die Gewissheit, mutet höchst altertümlich an. Es ist weder ethisch noch rechtlich vertretbar, wenn der Gesetzgeber das Recht auf Gewissheit um biologische Elternschaft weniger hoch gewichtet als das Interesse des anderen Elternteils, Ungewissheit oder Falschannahmen aufrecht zu erhalten. Zudem sind die Folgen dieser Regelung im Auge zu halten: Das Wissen um biologische Elternschaft ist ein dermassen basales Grundbedürfnis, dass die Erfordernis der Zustimmung beider Elternteile faktisch nicht durchsetzbar ist und in der Konsequenz – insbesondere angesichts der niederschwelligen Zugänglichkeit der entsprechenden Möglichkeiten – fast zur Wahl illegaler Methoden auffordert.

Dieses Spannungsfeld kann und muss in einer reifen Gesellschaft nicht mit noch mehr Repression (vgl. Art. 55 Entwurf GUMG) aufgelöst werden, sondern indem das grundsätzliche Recht um Gewissheit gesetzlich anerkannt wird, im Umgang mit dieser Gewissheit aber besondere Sorgfalt und Differenziertheit (auch seitens Behörden) einverlangt und beigebracht wird.» Entsprechend wehren wir uns gegen die vorgesehene verschärfte Kriminalisierung von Vätern, die auch ohne Einverständnis der Kindsmutter einen Test in Auftrag geben.