Sexuelle Selbstbestimmung schützen: männer.ch für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht
Die Schweiz braucht ein neues Sexualstrafrecht! Momentan gilt rechtlich gesehen nur als Vergewaltigung, wenn «Beischlaf» unter Zwang passiert ist. Und dies nur bei weiblichen Personen. Ein Mann kann also gar nicht vergewaltigt werden, wenn es nach dem aktuellen Gesetz geht. Zum Glück liegt nun ein Revisionsentwurf vor, der dies teilweise korrigiert. Noch bis zum 10.