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Resolution zum Sorge- und Unterhaltsrecht

männer.ch setzt sich für die faire – also im Regelfall hälftige – Aufteilung der Erwerbs- und Betreuungsarbeit ein: Beide Elternteile sollen Erwerbs- und Betreuungsverantwortung übernehmen und Rollenbilder flexibilisiert werden. Bei der Gesetzesrevision des Sorge- und des Unterhaltsrechts hat männer.ch von Anfang an auf dieses Ziel hingewirkt. Aufgrund der aktuellen Gerichts- und Behördenpraxis sieht sich die Mitgliederversammlung von männer.ch nun veranlasst, folgende Resolution zu verabschieden.

1. Ausgangslage: revidiertes Sorge- und Unterhaltsrecht seit 2017

Mit der Revision des Unterhaltsrechtes traten auf den 1. Januar 2017 zwei wesentliche Änderungen in Kraft, die eine beim Sorgerecht, die andere beim Unterhaltsrecht:

  • Bei gemeinsamer elterlicher Sorge hat das Gericht im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut zu prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt (ZGB Art. 298 Abs. 2ter). Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen die Kriterien für alternierende Obhut definiert: Erziehungsfähigkeit, geografische Distanz, bei kleinen Kindern die Möglichkeit der persönlichen Betreuung, Kooperationsfähigkeit und der Wille des Kindes.
  • Das Unterhaltsrecht vollzieht einen Systemwechsel hin zum sogenannten Betreuungsunterhalt: Wenn sich beide Elternteile Betreuungs- und Erwerbsarbeit teilen, schulden sie sich gegenseitig nichts. Wenn die Arbeit asymmetrisch aufgeteilt wird, schuldet derjenige Elternteil, der mehr Erwerbs- und weniger Betreuungsarbeit leistet, dem Anderen einen Ausgleichsbeitrag – eben den Betreuungsunterhalt, dessen Höhe proportional zur Schräglage ist.

Der Gesetzgeber hat damit eine moderne Revision beschlossen: Leitidee ist die Solidargemeinschaft, in der beide Elternteile sowohl Betreuungs- und Erwerbsarbeit leisten. Behörden und Gerichte respektieren den politischen Willen jedoch nur ungenügend.

2. Diskriminierende Umsetzung

Im Verlauf des Jahres 2017 hat sich immer deutlicher abgezeichnet, dass zahlreiche Behörden und Gerichte die Revision nicht im Sinn des Gesetzgebers umsetzen:

  • Nach wie vor schreiben die Gerichte bei Trennungen häufig ein traditionelles Familienmodell fort. Im Streitfall wird der Mutter die Betreuung der Kinder und dem Vater die Erwerbsarbeit zugesprochen – teilweise selbst dann, wenn die Rollenteilung vor der Trennung egalitär war.
  • Die alternierende Obhut wird zu wenig ernsthaft geprüft. Dabei zeigt die Forschung immer mehr: Die alternierende Obhut wird dem Kindswohl grundsätzlich am besten gerecht. Obstruktion muss sanktioniert werden.
  • Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts herrscht Wildwuchs. Kantonal unterschiedliche Systeme und Modelle werden angewendet und teilweise Betreuungsanteile nicht berücksichtigt. Die direkten Kinderkosten wie der Grundbetrag, Mietkosten, Krankenkasse und die Kinderzulagen werden nicht gerecht aufgeteilt. Der Grundgedanke der wirtschaftlichen Selbstversorgung innerhalb einer Solidargemeinschaft wird selten verwirklicht.
  • Nach wie vor ist der bundesrichterliche Grundsatz der 10/16-Regel, wonach dem hauptbetreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, sobald das jüngste Kind 10 Jahre (für Teilzeit) und 16 Jahre (für Vollzeit) ist. Diese Regel ist nicht zeitgemäss und setzt falsche Anreize. Dies sehen auch Bundesrat und Parlament so. Das wird von den Gerichten jedoch bislang ignoriert.

3. Unsere Forderung

Das Parlament hat ein modernes Gesetz beschlossen: Behörden und Gerichte sollen nicht blindlings traditionelle Ernährermodelle reproduzieren. Väter sollen vielmehr ihren Teil der Kinderbetreuung und Mütter ihren Teil der Erwerbsarbeit übernehmen (können).

Bei der Neuorganisation des familiären Systems nach Trennung und Scheidung gilt das Recht des Kindes, dass weiterhin grundsätzlich „beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich“ sind und bleiben (Artikel 18 der UNO-Kinderrechtskonvention) – und damit natürlich auch beide berechtigt und gefordert sind, sich am Erwerbsleben zu beteiligen.

Wir fordern die Umsetzung dieser Leitmotive der Gesetzesrevision in Übereinstimmung mit der in der Bundesverfassung verankerten Gleichstellung von Frau und Mann.

Einstimmig von der männer.ch-Mitgliederversammlung am 24. März 2018 in St. Gallen verabschiedet und stellvertretend für die Gerichte der Schweiz dem St. Galler Kantonsgericht überreicht.

Resolution Sorge- und Unterhaltsrecht männer.ch

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Fallbeispiele für unfaire Sorge- und Unterhaltsrechtspraxis

Die hier aufgelisteten Fallbeispiele sind exemplarisch für die momentane Auslegung des Sorge- und Unterhaltsrechts. Sie illustrieren, wie die Dinge stehen – sind somit repräsentativ für zahlreiche andere Fälle. Aber hinter jedem Porträt steht dann doch eine ganz individuelle Geschichte. 

Kostspielige Zeitspiele

Fall David

Spielchen bei ernsten Angelegenheiten: Verschleppte Verfahren und ein destruktives, strategisches Verhalten der Mutter haben dazu geführt, dass David, der vorher zu den Kindern geschaut hatte, zwar nur noch 50% der Obhut hat, dafür aber massiv verschuldet ist. Bei seiner Arbeit im Männerbüro wird ihm klar: Er ist kein Einzelfall.

David war 13 Jahre lang Hausmann und schaute zu den Kindern. Er arbeitete von zuhause aus, als selbstständig Erwerbender. Seine Frau arbeitete. Es stellte ein Familienmodell dar, das beiden entsprach. Dann die Trennung. Alternierende Obhut zu gleichen Teilen wurde angeordnet. Obwohl er zuvor die Betreuung und Erziehung der Kinder zu ganz grossen Teilen übernommen hatte. Grundsätzlich habe er damit nicht einmal ein Problem – solange es den Kindern erlaube, ihr Leben so zu leben, wie sie es möchten. Die Situation im Haushalt der Mutter ist schwierig, keine Strukturen, keine Betreuung.

David machte Gefährdungsmeldungen, denn es ist klar: “Obhut bedeutet mehr als nur ein Zimmer bereitstellen. Es heisst Erziehung, Betreuung.” Die KESB könne leider gar nichts machen, da sie erst auf die Handlungsvollmacht vom Gericht warten müsse. “Das Problem ist einfach, dass Richter diese Verfahren so verschleppen!”, meint er energisch und weist darauf hin, dass solche Verfahren oft zwei bis sieben Jahre dauern können – wohlgemerkt bei einer Scheidung, die von beiden unterschrieben wurde. Das erlebt er nicht nur am eigenen Leib, sondern auch bei seiner Arbeit in einem Männerbüro. “Da tauchen oft Männer auf, die bis zu einer Stunde einfach total kaputt hier sitzen und weinen. Gerade auch wenn die Kinder im Prozess noch instrumentalisiert werden.” Dies blieb ihm zum Glück weitgehend erspart. Aber haltlose Anschuldigungen gab es zuhauf. Eine Anzeige wegen Entführung und Drohungen mit der Polizei – als die Kinder verspätetet bei der Mutter aufgetaucht sind. Oder eine Anzeige wegen Diebstahls – als die Mutter einen Jemako-Putzlappen nicht mehr finden konnte.

Zurück bleibt nicht nur der Scherbenhaufen einer einst intakten Familie, sondern auch ein Schuldenberg: Fast 170’000.- Davids Frau hat die Kreditkarten überzogen, und das Konto geplündert, für das Haus hat sie einfach nicht bezahlt, trotz richterlichem Anordnen, bis die Hypotheken gekündigt und Strafprämien verhängt wurden. Das Schloss bei der gemeinsamen Wohnung hatte sie gleich ausgetauscht, sodass David ein halbes Jahr lang nicht einmal an die Rechner und die Unterlagen aus seinem Büro gelangen konnte. Immenser Schaden ist dadurch entstanden “du wirst zermürbt. Bis du komplett pleite bist. Und hast dazu praktisch keine Chance auf Hilfe vom Sozialamt.” Das gehe nicht nur ihm so, sondern vielen, die im Männerbüro Rat suchen. Er hat das Haus verlassen ohne sein Hab und Gut, das Haus ist zwischenzeitlich in einem laut Makler desolaten Zustand, was wieder massive finanzielle Auswirkungen hatte auf den Verkaufspreis.

Auch David versteht oft nicht, wie ihm da geschah. Wieso die Frau jetzt immer noch die Kinderzulagen erhält und sie nicht geteilt werden. Wieso er keinen Unterhalt erhält, da sie doch 5000.- mehr verdient. Wieso er nicht rückwirkend Unterhaltszahlung erhält, war er doch 13 Jahre lang mehrheitlich zuhause. Doch resignieren will er nicht und ermutigt auch andere dies nicht zu tun: “Wir dürfen nicht so schnell aufgeben, müssen kämpfen. Und dies auch an die Öffentlichkeit tragen.”

 

Hälftig betreuen, einseitig zahlen

Fall Glenn

„Wenn sie mir plausibel erklären können, wieso 5000.- Alimente fair sind, dann zahle ich das auch.“ Nur genau dort scheitert es: Eine vernünftige Erklärung hat er bis heute nicht erhalten. Und, kennt man die Geschichte von Glenn, überrascht diese Zahl umso mehr.

Vor der Trennung 2015 arbeitete er 100%, Teile davon home office, seine damalige Freundin arbeitete 30% und so teilten sie sich die Betreuung auf. Nachdem sich das unverheiratete Paar zur Trennung entschieden hatte, wünschte er sich 50% Betreuungszeit – sie wollte dies aber nicht. Trotzdem konnte er sich dieses Recht erkämpfen und er schaut nun sogar zu 52% zu den Kindern. Diese Verteilung ist nun geregelt und fair.

Von Beginn weg zahlte er – nach eigener Berechnung – jeden Monat 1800.- an die Kindsmutter, weil ihm klar war, dass er, aufgrund des besseren Verdienstes, mehr für die Kinder zahlen sollte. Das tat er bereitwillig, ohne dass es irgendetwas Unterschriebenes, ohne dass es juristischen Druck dazu gab. Dummerweise aber verlangt die Kindsmutter vor Gericht, dass er 4750.- zu zahlen hat. Betreuungsunterhalt. Unterhalt für die Kinder. Und die gesamten Kinderzulagen. Obwohl die Kinder mehr bei ihm sind und die Kindsmutter lediglich 42% arbeitet.

Nun steckt er in der Klemme: Müsste er dies tatsächlich zahlen, würde er auf das Existenzminimum herunterfallen. Und dabei muss er 100% arbeiten: Das Gericht erwartet ein solches Arbeitspensum, obwohl er oft bis 2:00 morgens schuftet, da er ja tagsüber die Kinder betreut. Bei der Mutter wird allerdings nie auch nur angedacht, dass sie potenziell mehr arbeiten könnte. Was überrascht: Bei ihm werden vom Gericht aber keine Kinderkosten eingerechnet, obwohl er selbstverständlich alles direkt zahlt, wenn die Kinder bei ihm sind. D.h. im Endeffekt rechnet das Gericht bei ihm genau gleich, wie wenn er Wochenendpapi ist. Und ganz nebenbei wird er noch durch das Steuergesetz massiv benachteiligt – aber das ist nochmals eine ganz andere Geschichte. Unterdessen häufen sich die Gerichtskosten. Alleine die Anwaltskosten beim Bezirksgericht belaufen sich auf über 20’000.- Und es wird noch viel dazukommen, noch lange weitergehen: Denn Glenn wird eine solch unfaire Aufteilung nicht akzeptieren und den Fall vors Obergericht, notfalls gar vors Bundesgericht ziehen. Spätestens dann hofft er endlich diesen Rechtsstreit ablegen zu können. Und dass ein faires Urteil allen zugutekommen wird.

 

Zahlenspiele für Zahlväter

oder: Wenn Kinder sich am Wochenende selber betreuen

Fall Adrian

Schon vor der Trennung hatte Adrian versucht, seine Vaterrolle aktiv zu leben. “Familie ist das höchste Gut einer Gesellschaft”, meint er und begründet so auch seine Entscheidung, möglichst viel Zeit für den Sohn aufzubringen und das eigene Geschäft hinten anzustellen. Mehr Zeit mit dem Kind wäre schön gewesen – aber als Familie war es die beste Lösung. Eine Entscheidung, die hielt, bis zur Trennung.

Im ersten Jahr nach der Trennung übernahm er viel Betreuungsverantwortung, schaute einen Tag pro Woche und jedes Wochenende zum 3-jährigen Sohn. Brachte ihn montagmorgens wieder in die Krippe. Seine “Freitage” waren die Tage mit seinem Sohn. Die Zeit mit seinem Sohn genoss er sehr – aber wo blieb die Erholung, um wieder Kraft tanken zu können für den Alltag, die Betreuung, das Geschäft, den Haushalt? Vor Gericht wurden ihm die Wochenende nicht als Betreuungstage angerechnet, da man ja sowieso frei habe. Hätte er seine “Freitage” auf Tage unter der Woche gelegt, wäre es anders gewesen und die Unterhaltsbeiträge ganz anders. Tat er aber nicht, weil das nicht seiner Vorstellung von Teamwork entspricht, die eine Familie leben sollte. Nun betreut er seinen Sohn an drei von sieben Tage – mathematisch wären dies rund 43% – für das Gericht jedoch nur 20%.

Dennoch beklagt sich Adrian nicht: “Ich hatte noch Glück, da ich gut verdient habe und mir die Kosten für Anwälte leisten konnte. Aber wenn jemand einen schlecht bezahlten Job kann, sind bei einem Streitfall die Kosten fast nicht zu bezahlen.” Er hatte das Glück zusammen mit seiner Ex-Frau eine gemeinsame Anwältin zu haben – doch auch so beliefen sich die Kosten auf mehrere Tausend Franken. Bauchschmerzen bereiten ihm solch fragwürdige Gesetze, die Schlechtverdienenden nur unter grossem finanziellem Risiko erlauben, für ihr Recht zu kämpfen, und 100%-Arbeitenden Steine in den Weg legen. Er wünscht sich mehr Klarheit bei derartigen Regelungen, für mehr Fairness, beiden Geschlechtern gegenüber. Vor allem wünscht er sich nun, wieder mehr Ruhe und Frieden im Familienleben, mehr Zeit, um mit dem Sohn draussen zu spielen und zu werken und Zeit für die neue Partnerin. Unangefochten hat er immer noch die Vision, eine Familie mit einer Partnerin zu haben, die seine Sicht auf Familie, deren Wert und die damit verbundenen Prinzipien teilt und mitträgt.

 

Wenn die Kindsmutter einfach wegzieht

Fall Markus

Alles war perfekt geplant: Nach dem Mutterschaftsurlaub und einem zusätzlichen Monat unbezahlt würde die Kindsmutter wieder zu 40% arbeiten beginnen. Der Mann, Markus Niederhauser, würde gleich viel arbeiten und so hätten sie neben den Tagen, an denen sie einzeln die gemeinsame Tochter betreut hätten, noch einen Tag zusammen mit ihrem frischgeborenen Kind. Doch dazu kam es nie.

Nur 2,5 Monate alt war das Kind, als die Mutter entschied ausziehen, aufgrund eines Streits um die Führung des Haushalts, die Markus bis dahin alleine übernommen hatte. Dieser Konflikt veranlasste die Mutter dazu ihre Sachen zu packen, mit der Tochter zurück zu den Eltern im Oberland zu ziehen und den Wiedereintritt ins Erwerbsleben zu verschieben. Vorerst akzeptierte Markus diese Entscheidung – was wollte er auch? – und ging jeweils nach Feierabend und an seinen Freitagen ins Oberland, um die Tochter zu besuchen. Die Belastung des Pendels, die Stimmung im Haus der Schwiegereltern und der Fakt, dass er nie mit seiner Tochter alleine gelassen wurde, drohte aber zu gross zu werden.

Bei der Trennungsvereinbarung legte er auf den Tisch, wie die Situation aussieht, und erhielt Unterstützung. Es sei sein Recht, Zeit alleine mit der Tochter zu verbringen. Abmachungen wurden getroffen, aber kaum eingehalten. Die Übergabe der Tochter verlief Mal um Mal schwierig. Immer wieder konnte er sie dann doch nicht zu sich nehmen. Von Ferien ganz zu schweigen – mehr als eine Woche war die Tochter seither nicht mehr bei ihm. Er schaltete die KESB ein, eine Kinderpsychologin und eine Beiständin wurden hinzugezogen. Die Mutter erhielt klare Anweisungen, wie sie sich zu verhalten habe bei einer Übergabe. Wieder: Abmachungen wurden gemacht und nicht eingehalten. Ähnliches Spiel bei der Kindertagesstätte, wo die Mutter das Kind auch nicht alleine lassen will, entgegen den Abmachungen mit den Leiterinnen und einer Kinderpsychiaterin. Doch Konsequenzen für diese nicht eingehaltenen Abmachungen folgen keine.

Seine Arbeit bei der Berufsfeuerwehr würde es ihm erlauben zu 53% zur Tochter zu schauen, doch ihm lässt man nur zwei Tage pro Woche und fünf Wochen Ferien pro Jahr. Jetzt zahlt er die kompletten Alimente und Unterhalt, obwohl er zu 30% betreut und die geteilte Obhut wurde aufgrund des langen Wegs abgelehnt. Wohlgemerkt: Eigentlich ist in einer solchen Situation ein Wegzug nicht rechtens, da dem Partner resp. der Partnerin die Chance auf Betreuung genommen wird. Allerdings steht das Bundesrecht auf freien Wahl des Wohnsitzes in der Schweiz über dem Zivilrecht, das die obige Situation bestimmt. Konkret: Markus kann überhaupt nichts dagegen ausrichten. Abschliessend meint er frustriert: “Man wird bei den Behörden nicht für voll genommen als Vater. Die Aussage der Mutter zählt, die des Vaters kaum.” Er würde gerne mehr Zeit haben mit seiner Tochter, den Umgang in der Familie normalisieren und ganz spontan auch einmal mit seinem Kind ins Kino oder auf einen Spaziergang gehen.

Grundlagen

Hier stellen wir eine Sammlung von Urteilen, Artikeln und weiteren Grundlagen zusammen.

Alternierende Obhut

Studien

Artikel

Bundesgerichtsurteile

Weiterführende Links

34 Gedanken zu „Resolution zum Sorge- und Unterhaltsrecht“

  1. Arbeite als Vater zu 100% und betreue meine 2 Kinder (2j. + 5j.) freiwillig zu 50%. Ich zahle 2000 Franken Alimente und ich zahle ebenfalls die KK der Kinder und lebe auf dem Existenzminimum. Die Kosten der Kinder für Essen, Kleider, Sport usw werden auf meiner Seite nicht angerechnet. Ich bekomme keine KK Prämienverbilligung und keine Kinderzulagen. Die Mutter arbeitet 40-50% und ist durch eine Depression teils nicht Arbeitsfähig und praktisch nicht erziehungsfähig. Während den 3 Monaten Klinikaufenthalte der Mutter musste ich die Alimente weiterhin voll bezahlen, während ich die Kinder zu 100% betreuen durfte. Meine Belastung ist enorm und ich bin langsam auch reif für die Klappse. Die KESB hat dies alles nicht interessiert und denn Fall an das Gericht weiter gegeben. Die Obhut bleibt bis jetzt bei der Mutter, koste es was es wolle. Bin gespannt ob mein Antrag für die Alleinige Obut durch kommt beim Gericht.

  2. wie gehts jetzt weiter?
    Hallo männer.ch,

    nach all den gelesenen Kommentaren und auch aus eigener Erfahrung kann ich klar bestätigen das eine diskriminierung gegenüber Väter besteht.
    Nach einer Scheidung ist der Mann immer der Benachteiligte, vorallem wenn es um die Kinder geht.
    Das muss ein Ende haben.
    Habt Ihr schon etwas unternommen oder organisiert, bzw. etwas in plannung das unsere Rechte als Mann stärken würde?

    Danke
    lg
    Andy

  3. Horrende Unterhaltszahlungen
    Ich bin auch betroffen. Tragisch ist, dass die zur Zeit angewendete Praxis. Dem Mann jegliche existiert raubt und die Möglichkeit auf eine neue Beziehung aus finanzieller Sicht sehr eingeschränkt ist.
    Dazu kommt sehr erschwerend dazu, dass man sein eigenes Kind zu grossen teilen verliert.
    Kann auch nur sagen CH macht die Augen auf was hier passiert.
    Danke männer.ch das ihr euch einsetzt.

  4. Ist das Gleichberrechtigung ???
    In der Schweiz werden Männer durch die Gesetzgebung ruiniert!
    Komplettes alle Rechte und Möglichkeiten haben nur die Frauen.
    Es spielt keine Rolle, ob mit der alternativen Obuhut die nicht geprüft wird, horrende Unterhalts und Betreuungsunterhaltszahlungen oder psychischen Druck in jeglicher erdenklichen Art die schon erwähnt wurde.
    Es kann nicht sein das Männer rechtsmässig ruiniert werden und Frauen alle Rechte dazu haben. Wo bleibt hier die in der Bundesverfassung festgelegte Gleichberrechtigung!
    Ich bin selber Opfer von so einer tragischen Geschichte.
    Das Kind wurde mir untergejubelt durch Absetzung der Pille hinter meinem Rücken. Eine Abtreibung habe ich vorgeschlagen nur da hat ja der Man auch nichts zu melden. Danach würde ich betrogen finanziell hintergangen usw. Kommt dazu das die Mutter ihre Verantwortung gegenüber unserer Tochter nicht wahrnimmt und wahrgenommen hat.
    Ich wahr nie verheiratet mit meiner Ex (3 Jahre Höhlen konkubinat) im Interesse meine Tochter.
    Egal die Geschichte geht ins unendliche. Fakt ist, dass ich jetzt ca. 38% meines Nettoeinkommens an sie zahlen darf. Über ihre Verwendung will ich nicht reden.
    Wie soll ich so für meine Frau und ihre Tochter aufkommen??
    Da kann man nur sagen danke Schweizer Rechtstadt.
    Ich währe bei jeder erdenklichen Aktivität dabei die der Bevölkerung und den Gerichten die Augen öffnet und eine Verbesserung hervorruft.

  5. Danke
    Erstmal Danke an Männer.ch. Es ist wichtig und richtig, sich über einen Verein politisch für die Rechte des Mannes resp. des Vaters einzusetzen. Ein Netzwerk mit Institutionen mit gleich gelagerten Interessen aufzubauen und auch politisch korrekt zu argumentieren. Stammtischpolemik mag zwar einer emotionalen Ereleichtrung dienlich sein, führt aber nicht dazu, dass Gesetze geändert und auch entsprechend umgesetzt werden. Und genau das ist von Nöten.
    Bei der Umsetzung des revidierten Unterhaltsrechtes z B sieht man(n) allerdings, dass es nach wie vor Menschen mit einem äusserst konservatien und leider auch eingeschränktem Weltbild sind, welche solche Gesetze umsetzen. Meist haben vor allem die männlichen Richter nicht die leiseste Ahnung, was es bedeutet, ein engagierter Vater zu sein. Die meisten wissen kaum wie man „Windel“ schreibt, geschweige denn eine solche wechselt.
    Aus diesem Grund: weiter so männer.ch. Allerdings muss der Druck massivst erhöht werden. Die Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts ist eine Schande für dieses Land. In diesem Moment wird gewiss wieder ein Urteil gefällt, welches einen liebevollen Vater in den finanziellen oder gesundheitlichen Ruin treibt. Wie lange soll das noch so gehen? Monate? Jahre? Jahrzehnte? Und auf der anderen Seite, sehe ich keine partnerschaftlichen Links von Frauenvereinen z B. auf dieser Webseite. Denen müsste ein gleichgestellter Elternstatus doch auch wichtig sein?
    Es wird viel geredet über das Thema….. aber eine wirkliche Veränderung sehe ich seit einer Dekade nicht wirklich. Wie lange noch? Wieviele Schicksale noch? Stand up for your rights.
    Vater, 46, seit Aug. 2017 offiziell getrennt. 2 Buben (3 + 7), die ich alle 2 Wochenenden sehen darf (gerne mehr). Ich zahle ca. 35% meines Nettolohnes an meine Ex, was aufgrund des Alters der Jungs ok ist.

    • Ich bin absolut mit Ihnen
      Ich bin absolut mit Ihnen einverstanden! Solange auf der einen oder anderen Seite Diskriminierung besteht, werden wir Frauen auch nie eine wahre Gleichstellung erfahren. Es ist stossend, dass Behörden und Gerichte geltendes Recht und die Verfassung (Art. 8, Abs. 3: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.) tagtäglich missachten. Und wir bezahlen mit unseren Steuern erst noch diese unfaire Umsetzung! Es darf nicht sein, dass Väter, die ein Sorgerecht haben und ausleben wollen, mit Besuchsrechten abgespiesen werden.
      Allerdings finde ich, dass dieses Thema viel mehr Aufmerksamkeit braucht. Nur unter Betroffenen wird viel darüber geredet, mir scheint jedoch nicht, dass die breite Masse wirklich sieht, wie schlecht die Handhabe ist.
      Und zuletzt: Es braucht qualifizierte und mutige Fachpersonen in den Behörden, die nicht nach Bauchgefühl oder Sympathien entscheiden (oder nach dem Prinzip „man hats schon immer so gemacht“…), sondern die Fakten berücksichtigen und eine tatsächlich gangbare Lösung für alle beteiligten Parteien anbieten. Es geht um Schicksale, die in den meisten Fällen nicht wiedergutzumachende Folgen für die Kinder und die Väter haben.

  6. #me too
    Ich lebe die Hölle seit 2013. Ich habe KESB, Beistandschaft mehr als 300 E-mails geschrieben mit dem Ziel, drohende Entfremdung (Sohn 9, Tochter 11) zu verhindern. Bis jetzt ist es mir nicht gelungen, den hiesigen (Hin-)richter zu überzeugen, dass für die Aneignung und gleichzeitig Entfremdung der Kinder rein der Fakt reicht, dass die Mutter die Kinder „unter dem Daumen“ hat und nicht bereitwillig ist, sich an irgend etwas zu einigen. Nun, kurz vor dem Scheidungsprozess, hat sich die Lage verschärft. Es wurden künstlich, rein zu Prozesszwecken, unzählige, absurde Lügen aufgetischt, meine Person wird brutal und ohne jegliche Beweise diffamiert, Kinder sind wie Puppen ausgenutzt. Konsequenz: Besuchswochenenden gestrichen, über 4 Monate lang kein Vater-Kind-Kontakt mehr. Vater- und Kinderrechte werden mit Füssen getreten. Was mit mir als Vater hier gemacht wird, ist skandalös. Skandalös!!! Ich kann es nicht mehr ertragen. Hilfeeeee!!!
    Es sollte auch eine kinder.ch Initiative entstehen, denn: „Kinder haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung“. Viel zu oft, werden sie als Instrument der Rache oder Geiseln der Alimenten missbraucht. Gerichte treten vor Aggressoren stets zurück. Bin jederzeit bereit meine Leidensgeschichte public zu machen.

  7. Unterhaltsbeiträge/Alimente
    Ich finde der, der den Wunsch äussert sich zu trennen, sollte keinen Anspruch auf galaktische Unterhaltsbeiträge haben. Vorallem nicht wenn die Kinder in der Krippe fremdbetreut werden, das ganze noch vom Arbeitgeber finanziell unterstützt wird und diese Person noch Kinderzulagen erhält. Der Zahlende sollte Ende Monat eine Art Quittung erhalten, um zu sehen wo das Geld hinging und denn Restbetrag, welcher nicht für Kinder ausgegeben wurde rückerstattet bekommen!( Schon gar nicht wenn diese Person z. B im Konkubinat lebt, beide Arbeiten und zusammen noch ein Kind erwarten. Wozu sollte man dann noch den KK Anteil, Miete usw. Begleichen? Wurde doch alles so vom Konkubinatspartner akzeptiert!?) Die Betreuungszeiten werden dazu auch noch diktiert. Der Zahlende hat durch die finanzielle Einbusse, wenig Chance sich zu verwircklichen und weiterentwickeln. Von einer neuen Familieplanung schon gar nicht zu träumen wagen.

  8. Wehrt euch!
    Und wieso zieht ihr nicht die fehlbaren Richter und Richterinnen vor den Richter?
    Zeigt diese Leute an. Macht Aufsichtsbeschwerden und kopiert diese an alle Kantonsräte kurz vor Richterwahlen!

  9. Partnerin von geschiedenem Mann
    Mein Freund lebt Unter dem existenzminimum. ExFrau beleidigt ihn jedesmal mit rassistischen messages. Er lässt das über sich ergehen, da er seine 2kinder so sehr liebt(5 und 9J alt). Sie verhindert sogar dass er mit kindern in die ferien gehen kann. Er hat kein geld für Anwalt. Sie erzählt Schule u Kindergarten Lügen über ihn. Totaler brainwash veranstaltet sie und schreit die ganze zeit (ihre Eltern ebenfalls). Kinder haben bereits probleme in Schule. Mir tut es so weh mitanzusehen wenn sie nach dem wknd nicht nach hause wollen. Vater gibt ihnen soviel liebe. Sie hat juristischen backround und er arbeitet in einem schichtbetrieb. Ich hab ihm nahegelegt den kindern viel zu erklären – nähmlich wie ein normales Leben ist. Wie sie sich selber verteidigen sollen und den 3 erwachsenen mitzuteilen wenn das Geschreie zu laut sei und sie das als KIND nicht ertragen (ich war selber ein Scheidungskind und habe mich bei Vater und Grosseltern durchsetzen müssen ). Habe meiner Mutter DANKE gesagt dass sie nie schlecht über meinen Vater geäußert hatte. Wir müssen den Kinder sagen dass sie klar auch Rechte haben. Ich hoffe dass alle Kinder eine Chance haben trotz Scheidung NORMALO aufwachsen zu dürfen nämlich Anstand und Nächstenliebe erfahren dürfen und nicht zu Lügnern erzogen werden. Meine Meinung: Mentor muss geschiedene Paare während 3 jahren betreuen, dh 2 mal im jahr treffen,beobachtungsphase, kinder getrennt befragen. So können Elternteile mit gemeinen Absichten nicht lange herumfackeln. In Deutschland haben anscheinend Väter mehr Rechte da sie in der Vergangenheit zu schnell in den Ruin getrieben wurden. CH wacht auf!!!

    • CH wacht auf
      Ihr habt viel Gefühl für euren Partner. Schön, dass es das gibt.
      Und at alle: schaut euch mgtow – Videos an.

  10. Bitter nötig…
    Toll, dass Ihr Euch der Sache annehmt und endlich etwas passiert!
    Meine zukünftige Exfrau bestimmt seit der Trennung vor 2.5 Jahren, wann, wo und wie lange ich meine inzwischen 4.5-jährige Tochter sehen kann. Derzeit alle 10 Tage für ca. 2 Stunden… Und während der Einigungsverhandlung verlangt sie plötzlich das alleinige Sorgerecht, mehr Unterhalt, das bisherige Besuchsrecht und die 10/16er-Regel. Ich war bis dato einfach zu naiv und zu nett, habe ihren Beteuerungen geglaubt und darauf vertraut, dass für unsere Tochter alles gut kommt.
    Wo ist denn hier die Gleichstellung von Mann und Frau? Das Bundesgericht bestimmt, dass es einer Mutter nicht zuzumuten ist, zu arbeiten, bis das kleinere Kind 10 Jahre alt ist? Wie kann man sich denn nach 10 Jahren Abstinenz wieder in den Arbeitsmarkt eingliedern? Und was bedeutet dies für die Wirtschaft?
    Die Schweiz ist, was die Umsetzung des Scheidungsrechts betrifft, ein 3-Welt-Land. Andere europäische Länder sind da sehr viel fortschrittlicher.
    Jetzt weiss ich wenigstens, wofür (oder eben wogegen) ich kämpfe…

  11. Horrende Unterhaltskosten
    Mein Partner hat ein Eheschutzverfahren eingeleitet, weil seine thailändische Frau nur Parties im Kopf hatte und sich für den gemeinsamen Sohn nicht interessiert. Das Gericht hat das Obhutsrecht der Frau übergeben, ohne meinen Partner fair und wohlwollend anzuhören. Er hat nun den Sohn verloren, sein Elternhaus (sie haben gemeinsa dirt gewohnt) und muss monatlich 4000Fr abdrücken. Seine Frau hat mit ihren 50% Arbeit mehr Geld, als mein Partner. Es wäre viel gescheiter, wenn der Sohn bei uns sein könnte, da er ein liebevolles und solventes zu Hause hätte, als bei seiner Mutter. Was läuft schief in der CH????

  12. Guter Anwalt?
    Mal eine Frage, alle hier haben Probleme mit der Scheidung (ich inkl.), wo finde ich denn einen guten Anwalt der einen so vertritt das nicht nur die Frau profitiert
    sondern der Mann auch ein neues Leben und eine neue Beziehung beginnen kann?

    • Lieber Rocco
      Genau die gleiche Frage habe ich auch. Leider sind diese schwer zu finden, da meist die Kindsmütter bei der KESB bevorzugt werden. Frauen halten zusammen. Somit bitte ich Euch, uns mal Anwälte im Familienrecht zu publizieren, welche Erfolge für Männer zu verzeichnen haben.

  13. Super-Gau
    Meine persönliche Erfahrung der letzten 2,5 Jahre Trennungszeit: Die Mutter braucht nur das dreckigste aller Register zu ziehen, nämlich die Missbrauchs-Vorwurfs-Show. Dann kriegt sie alles und man selber gar nichts, man sieht die Kinder nie wieder. Vor allem die langen Verfahrensdauern, sadistische Verhöre bei der Polizei und Besuche im Untersuchungsgefängnis entsorgen Väter in so einem Fall zuverlässig. Frauen-Organisationen und verständnisvolle Richterinnen tragen die Schweinerei selbstverständlich solidarisch mit, selbst dann noch, wenn die Vorwürfe sich als haltlos herausgestellt haben. Konsequenzen für die abartige Show braucht die Mutter nicht zu fürchten, sie darf es sogar ungestraft weiter behaupten, weil sie ja so fest daran glaubt. Väter jedoch werden so geradezu staatlich gefördert in jeder Beziehung in den Ruin getrieben. Für mich ist die Schweiz zum Auswanderungsland geworden.

  14. Sklaverei
    Wenn ich sehe als Ausländer was hier passiert, habe ich das Gefühl dass die Schweiz ein Art Moden sklaverei erfunden hast. Meine ex hat nach ein paar Woche nach der Geburt meines Kind die Trennung gewünscht… sie hat das recht alles alleine zu entscheiden, wieviel sie Arbeit, dass Kind Besuch zu beschweren… usw Richter, sozialbeämter sind allen Teilnehmern dieses Wahnsinn.. ich soll einfach bezahlen und die Klappe zu machen.. besonders wenn die schossherrin etwas sagt.. es
    Errinere mich die Gesellschaft wie vor der französische Revolution, zwischen Aristokraten und Untertanen oder das weiblich pendent von gewisse islamistiche Männer Gesellschaft. Ich soll sagen, ich würde so gerne dieses Land verlassen, weil so ein Leben nicht zumutbar ist. Ich warte bis mein Sohn ein bisschen grösser ist. Die Gesellschaft ist leider zu passiv, Frauen können wie Männern studieren, arbeiten wie in andere europäische Ländern… beide Eltern teilen haben das gleich Pflicht das Kind zu besorgen. Alle Personen die diese diskriminierung Bekämpfen wollen, sollten sich für eine Demonstration vor das Bundeshaus in Bern treffen.

  15. Beste Lösung
    Ich habe 3 einfache Punkte in meinem Leben umgesezt um nicht als Zahler zu Enden.
    Erstens eine Vasektomie. Zweitens niemals Heiraten da ich sonst von Frau ruiniert werden kann. Und der dritte Punkt getrennte Wohnungen so kann ich nicht aus der eigenen Wohnung geworfen werden durch anschuldigungen der Frauen. Der Kluge Mann denkt vor und übernimmt für sich selbst die Verantwortung.

    • Na ja
      Schade für Sie (Vasektomie). Dann durften Sie niemals die Freuden eines Vater erleben.
      Leider habe auch ich eine Ex-Partnerin mit ziemlich bescheidenem Bildungsniveau und es war eine unschöne Trennung. Ja, ich muss auch viel bezahlen und kann meine Kinder nur alle 2 Wochen sehen. Nichtsdestotrotz würde ich lieber in einer 1-Zimmer Wohnung hausen als auf die Vaterfreuden verzichten zu müssen. Extreme Entscheide wie die von Ihnen geschilderte Vasektomie ohne Kinder, sind meines Erachtens für den Prozess der Stärkung der Männerrechte nicht förderlich und führen nur umso mehr zu verhärteten Fronten.

  16. Unterhalt Exfrau trotz alternierender Obhut
    Obwohl ich mir die Obhut mit meiner (noch) Frau teile, einen Papatag habe, aber besser verdiene, muss ich meiner Frau 1600 CHF bezahlen. Für die Kinder bin ich mit 1700 CHF alleine finanziell verantwortlich. Obwohl wir beide betreuen, kann sich die Mutter angeblich auf die 10/16 Regel berufen, die eigentlich für Alleinerziehende gedacht war…. Somit hat sie viel Freizeit und das, bis das jüngeste Kind 16 Jahre alt ist. Ich arbeite super viel darf nicht reduzieren, und muss froh sein, dass ich mitbetreuen darf….Weitere Abklärungen sind von meiner Seite aus noch nötig, aber mir wurde das so von der Ehe und Familienberatungsstelle der Stadt Zürich mitgeteilt. Obwohl die Betreuung geteilt wird, arbeite ich prozentual viel mehr als meine (noch) Ehefrau. Schade, dass Gerichte und Beratungsstellen sich hinter veralteten Gesetzen verstecken, die modernen Rollenbildern nicht entsprechen.

  17. Wir müssen kämpfen
    Den Richtern und KESB und Sozialämter muss Druck gemacht werden, das muss einfach aufhören wie die immer nch denken in alten Mustern. Wo sind hier alle die Gleichberechtigung wollen , auch die Frauen.

  18. alternierende Obhut
    Ich lebe seit 2 Monaten getrennt ( seit 10 Jahren verheiratet ) und kämpfe nun auch dafür dass mein Sohn weiterhin täglich nach Feierabend bei mir sein kann , dies haben wir schon seit 6 Jahren so. Nun habe ich Angst sogar sehr grosse Angst das bei einer Scheidung alles anders wird und meine Frau nicht mehr arbeiten gehen muss ( sie arbeitet 60 % ) Nachmittags bis 20 00 Uhr. Ich möchte die alterniedernde Obhut, Frau lebt im selben Dorf. Ich möchte aber auch dass die Frau für sich selber sorgen kann (100 % arbeiten) , ich kann für den Sohn (8 Jahre alt) finanziell Sorgen wie auch die Fremdbetreuung welche wir auch seit 6 Jahren haben bezahlen. Ich hoffe ich finde eine gute Hilfe der mir beistehen kann während dieser Trennungsphase bis zum Scheidungsrichter.

  19. Sowas von Toll!!!
    Endlich!!! Wir Väter stehen immer wieder vor verschlossenen Türen. Und unsere Kinder werden uns inklusive Partnertrennungsschmerz entrissen! Sofort unterstützen und teilen!

  20. Bin betroffen
    Guten Tag
    Ich bin aktuell in einer gerichtlichen Trennung und kämpfe um meinen Sohn! Der provisorisch äe Entscheid, wurde vom BG-Uster gefällt und bestätigt Ihre Feststellung!!!!
    Ich bin gerne bereit als aktuelles Beispiel, Transparenz zu bieten!
    Es ist einfach unglaublich, wie unsere Richter entscheiden!
    Mit freundlichen Grüßen
    BF

  21. Männer stark im Nachteil
    Zwei mal habe ich einen geschiedenen Mann geheiratet und beide wurden bis auf die Knochen von ihren Exfrauen abgezogen. Zudem wurden die Kinder von den Müttern ausgenutzt, um ihre Macht gegenüber denn Männern auszuspielen. Für die Väter war die Trennung der Kinder wie eine Amputation, aber dafür zeigt niemand Verständnis. Geld treibte die Männer in den Ruin, und die Frauen zeigten nicht einmal den Willen arbeiten zu gehen… In der CH sind geschiedene Männer stark im Nachteil und es wird nicht dem Kindswohl geschaut.

  22. Ideen zu flankierenden Massnahmen?
    Die Resolution könnte unterstützt werden durch diverse Aktionen:
    Ein Brief an alle Richter und Sozialdienste.
    Social Media Aktionen: #meeToo für geschiedene Männer in der Schweiz.
    Video mit kurzem Botschaft produzieren und verbreiten, oder zumindest Bilder.
    Proteste in Bern organisieren. Dazu alle Gleichstellungs-Aktivisten in der Schweiz einladen.
    Namen, Fotos und Adressen von Richtern veröffentlichen, sowie ihre Entscheidungen. (Sie sind Politiker, sie bezahlen sogar ihre Parteien bis zu 20’000 chf pro Jahr, um Richter sein zu dürfen. Sie sind öffentliche Personen, sowie auch ihre Entscheidungen.)

    Ohne Druck geschieht nicht viel, oder?

    • Du sprichst mir aus der Seele
      Ohne Druck verkommt man zur Selbsthilfegruppe. Man muss lauter „schreien“ und zwar gegen Aussen. Man muss auch aufhören das Familienrecht all 2-3 Jahre zu erneuern. Es gibt nur eine Möglichkeit und die heisst 50/50, alles andere ist schon mathematisch ungerecht. Wir diskutieren ständig über das FamilienRECHT, vergessen aber dabei, dass es sich dabei um MUTTERrecht handelt und dort ist der Trugschluss, d.h. das Familienrecht an sich in seinem Fundament ist einseitig, weshalb es nichts bringt über das Familienrecht zu diskutieren, man muss wegkommen davon und ein paar Schritte Abstand nehmen. Dann erkennt man ganz schnell, dass die Institutionen (Familiengericht, Beistandschaften, KESB usw.) auf dem gleichen Fundament aufgebaut ist dem MUTTERrecht. Ich selber habe eine extreme Leidensgeschichte erlebt und habe zum Glück erkannt, dass ich Beistandschaften und KESB ignorieren muss und mit denen nicht kooperieren werde, weil es sich dabei wie eben gesagt um das MUTTERrechtler handelt. Meine Kinder gehe ich selber z.B. in der Schule besuchen usw., da hat mir dieses KESB nichts zu sagen.

      • Fair

        Lieber Herr Fazlic

        Uns männer.ch ist es wichtig zu betonen, dass die KESB und Gerichte in zahlreichen Fällen sehr fair und ausgewogen urteilen, und auch klar die Interessen der Väter stützen. Einseitige Verurteilungen sind nicht hilfreich. Und leider gibt es auch viele Väter die nicht bereit sind, 50% der Betreuungsverantwortung zu übernehmen.
         

        • Viel zu zurückhaltend…
          Liebe männer.ch

          So werdet ihr nicht viel erreichen. Ihr schwächt eure eigene Position mit solchen Aussagen.

        • forderte 50/50 – grundlos abgeschmettert
          Ich forderte bei der KESB 50/50 und wurde auf 5 Tage von 14 reduziert. Ohne Begründung wieso die 2 Tage nicht. Ich arbeite 70%, habe vom Arbeitgeber eine Bestätigung für die Möglichkeit von 60%. Beide Eltern wohnen in der gleichen Gemeinde. Es herrscht Willkür! Die Väter müssen auch auf Fremdbetreuung zugreifen dürfen wie KITA, Grossmutter, Mittagstische in der Schule usw. wie die Mütter auch dürfen.
          Wenn 50/50 gilt und der eine nicht will ist das sein Problem. Da müssen nicht alle anderen leiden. Also solche Aussagen von männern.ch zu lesen, dass gewisse Männer nicht wollen, ist irrelevant und eine Verweichlichung von männer.ch . Leider musste ich mir genau diesen Spruch von der KESB während der ganzen Maschinerie auch immer wieder anhören, um mich stiller zu machen. Kämpft männer.ch !!!

        • Fair
          Ich finde Ihre Ansicht in Kampf um
          gleichstellung absolut nicht korrekt. Ich mache Mal ein Beispiel aus der Automobilbranche: Wenn z.B. ein Automobilhersteller 1’000 Autos verkauft und bei einem Auto sind die Bremsen defekt, woraus ein tragischer Unfall resultiert. Kann sich der Automobilhersteller mit den 999 korrekt gebauten Autos rühmen??? Es gibt Dinge im Leben, wodie Fehlerquote 0% sein MUSS und wenn man so ein riesiges Aparat wie die KESB aufbaut, dann erwartet man, dass man eben die schwierigen Fälle in Angriff nihmt und nicht die 99%, wo die Mutter sowieso kompromisbereit ist. Als Beispiel die Polizei wird auch an den gelösten „begangene Verbrechen“ gemessen und nicht an die nicht begangene!! Es gibt keine andere Lösung, als die geteilte Obhut als Regel einzuführen und zwar aus folgenden Gründe:

          – die Paare begegnen sich auf Augenhöhe
          – es gibt keinen Anreiz für die Frau von einer Scheidung zu profitieren
          – die Kinder erleben die Scheidung praktisch nicht

    • Ohne Druck geht gar nichts!
      BV,
      Ich stimme Ihnen vollkommen bei!
      Wir Väter, die meisten stark und tief Scheidungsgeschädigt, müssen uns endlich (oder noch viel, viel mehr) organisieren und energisch wehren, endlich der ganzen Bevölkerung unverblümt klar machen, was hier produziert wird.
      Ich bin auch im Grundsatz für eine Gleichberechtigung, aber nur auch mit gleicher Verantwortungsübernahme!
      Die heutige Realität ist so krass, dass eine ganze Väter-Generation, und dazu noch die heranwachsende Jugend-Generation mit Ihrem zukünftigen Familienverständnis, zerstört wird.
      Und ich stimme auch im Grundsatz zu, dass jeder Richter, Sozialamtmitarbeiter, usw Namentlich veröffentlich werden sollte, die sich so sehr aktiv (und entgegengesetzt des Gesetzes) Einsetzen und uns, die Väter, und unsere Kinder zerstören, und die Mütter gezielt vor jeder Verantwortung befreien, ja sogar vielleicht einen noch kleinen vorhandenen Verantwortungswille im Keim ersticken!

      Eigentlich sollte es heutzutage verboten werden, als Mann zu heiraten!
      Dies trifft zwar für eine Besserverdienende Frau im gewissen Sinn ebenfalls zu, aber sie ist und wird ja immer auch die Mutter bleiben!

      Wann und wo werden Proteste organisiert? – Ich bin dabei.

      MP

  23. Umsetzung bis wann?
    Müsste man nicht ein Termin hinzufügen, dass man es bis z.B. mitte Jahr fordert? Sonst stimmt der Staat zwar zu, aber verschiebt, und am Ende ändert nichts.

    Ich finde den Entwurf grundsätzlich sehr gut.

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